Abiturjahrgang 1953
1953 wurden keine Abiturprüfungen abgenommen, denn das Land Niedersachsen hatte die Gymnasialzeit von 8 auf 9 Jahre heraufgesetzt. So entfielen 1953 die Abiturprüfungen.
1953 wurden keine Abiturprüfungen abgenommen, denn das Land Niedersachsen hatte die Gymnasialzeit von 8 auf 9 Jahre heraufgesetzt. So entfielen 1953 die Abiturprüfungen.