Die Elternvertretung am EMA

Die Schülerschaft am EMA ist bunt und lebendig, ebenso vielfältig sind auch die Elternschaft und deren Möglichkeiten zur Mitwirkung und Teilhabe am Schulleben. Dabei hat die Elternarbeit am EMA einen hohen Stellenwert. Denn Schule und Elternhaus haben einen gemeinsamen Erziehungsauftrag. Daraus ergeben sich das Recht und die Pflicht einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, geregelt im Schulgesetz.
Eltern haben am EMA in vielen Bereichen Mitspracherecht und können so Einfluss nehmen auf Schulentwicklung und Schulgestaltung.
Für Sie als Eltern sind die gewählten Elternvertreter Ihrer Klasse die ersten Ansprechpartner für Anliegen der Klassenelternschaft.
Die Vorsitzenden des Schulelternrats sind Ihre übergeordneten Ansprechpartner und offen für alle Anliegen der Elternschaft des EMA. Sprechen Sie uns an!
Vorsitzende des Schulelternrats:
Bastian Kirchner bastian.kirchner@emaos.de
Christof Uffmann christof.uffmann@emaos.de
Helga Kramer helga.kramer@emaos.de
Volker Vogelsang volker.vogelsang@emaos.de

  • Die Elternvertreter sind Ansprechpartner der Lehrer und der Elternschaft.
  • Sie vermitteln bei Konflikten zwischen Eltern und Lehrern, sofern diese nicht von den Betroffenen persönlich gelöst werden können.
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern bezüglich Klassenfahrten und Ausflügen.
  • Sie organisieren Klassenfeste.
  • Sie organisieren und leiten die Elternabende ihrer Klasse. Vorgeschrieben sind mindestens zwei pro Schuljahr.

Pro Klasse werden ein Klassenelternvertreter und ein stellvertretender Klassenelternvertreter gewählt. Außerdem wählen die Eltern drei Elternvertreter für die Klassen- bzw. Zeugniskonferenz. Es ist empfehlenswert, hierfür die beiden Klassenelternvertreter plus eine weitere Person zu wählen.

Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte die Klassenelternvertreter. Für jeden Schüler gibt es eine Elternstimme. Zu Beginn des Schuljahres soll innerhalb eines Monats gewählt werden.

Die Klassenelternvertreter und Mitglieder der Klassen- bzw. Zeugniskonferenz werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Alle Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter sind Mitglieder des Schulelternrates (SER). Sie vertreten dort die Interessen ihrer Klasse und geben Informationen aus dem SER zurück in die Klassenelternschaft.

Im SER können alle schulischen Fragen erörtert werden. Der SER wird von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen gehört. Die Schulleitung und Lehrkräfte erteilen ihm die erforderlichen Auskünfte. Vertreter verschiedener Gremien und Arbeitsgruppen (s.u.) berichten regelmäßig über ihre Tätigkeiten. Der SER wählt in der Regel alle zwei Jahre aus seinen Reihen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, Vertreter für die Gesamtkonferenz und für die Fachkonferenzen und zwei Delegierte für die Wahlversammlung des Stadtelternrates. Außerdem wählt der SER vier Mitglieder und vier Stellvertreter für den Schulvorstand.

Der Schulvorstand ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule. Die vielfältigen und umfangreichen Aufgaben sind im § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes aufgeführt. U. a. entscheidet man hier über den Haushaltsplan, der von dem Schulleiter vorgelegt wird, über die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, über Schulpartnerschaften und die Durchführung von Projektwochen. Der Schulvorstand des EMA setzt sich aus acht Lehrkräften (darunter die Schulleiterin), vier Eltern und vier Schülern zusammen. Die Eltern und Schüler haben im Schulvorstand volles Stimmrecht. Für die Wahl zum Schulvorstand kann sich jeder Elternteil aufstellen lassen, unabhängig davon, ob er Klassenelternvertreter ist oder nicht. Die Amtsperiode des SV dauert für Lehrer und Eltern zwei Jahre, für Schüler ein Jahr.

Die Gesamtkonferenz setzt sich zusammen aus dem Kollegium, der Schulleitung und den Eltern- und Schülervertretern. Sie ist das Entscheidungsgremium für alle pädagogischen Belange der Schule. Die Eltern haben in der Gesamtkonferenz volles Stimmrecht.

Die Zeugniskonferenz ist eine eigene Form der Klassenkonferenz. Zeugniskonferenzen finden zweimal im Schuljahr statt, jeweils zum Halbjahresende. Es werden für alle Schüler einer Klasse die Zeugnisnoten und die Beurteilungen für Sozial- und Arbeitsverhalten (sogenannte „Kopfnoten“) festgelegt. Ferner wird darüber abgestimmt, ob bei einzelnen Schülern dem Zeugnis Bemerkungen zugefügt werden sollen, z. B. bei Versetzungsgefährdung oder der Empfehlung zum Überspringen einer Klassenstufe. Die Zeugniskonferenz ist das einzige Gremium, an dem Elternvertreter teilnehmen und kein Stimmrecht haben. Sie haben hier nur eine beratende Funktion.

Eine Klassenkonferenz wird in der Regel einberufen, wenn es zu außergewöhnlichen Vorfällen gekommen ist, die einer entsprechende Beratung bzw. einer Entscheidung bedürfen. Gründe können das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte, die Koordinierung der Hausaufgaben, die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schüler, unangemessenes Verhalten eines Schülers sowie wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten oder das Festlegen von Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen sein.

In den Fachkonferenzen wird über das entsprechende Fach beraten sowie über die Einführung neuer Lehrbücher und -medien entschieden. Mitglieder sind alle Fachlehrer, Eltern- und Schülervertreter. Die Eltern haben in den Fachkonferenzen volles Stimmrecht.

Elternvertreter scheiden sofort aus ihrem Amt aus, wenn ihr Kind die Schule verlässt oder sie mit einer Mehrheit von 2/3 der Wahlberechtigten abberufen werden. Ein Rücktritt aus dem Amt ist jederzeit möglich.