1. ruderjahr-1938
Ruderjahr 1938

Wie die Geschichte unserer Ruderabteilung weitergeht, ersehen wir am Besten aus den Berichten jener Zeit, die uns von Damals noch zur Verfügung stehen. Besonders die mit dem Sternchen gekennzeichnete Stelle zeigt uns deutlich, wie schwer es damals unsere Ruderkameraden hatten. Sie mußten sich dem Reichsbund anschließen, um überhaupt noch Regatten befahren zu können. Aus diesem Schreiben geht deutlich hervor, daß gar nichts anderes übrig blieb, als der Anschluß an den Osnabr. Ruderverein.

Abschrift!

Staatliche Oberschule für Jungen
in Osnabrück

Bericht über die Kosten des
Schülerruderns 1934-1936

Der Schülerruderverein „Niedersachsen“ an der Staatlichen Oberschule für Jungen in Osnabrück besitzt kein eigenes Bootshaus und hat daher mit dem Osnabrücker Ruderverein folgenden Vertrag geschlossen:

Der Osnabrücker Ruderverein verpflichtet sich, dem Schülerruderverein sein Bootshaus und sein Rudermaterial zur Verfügung zu stellen. Der Schülerruderverein hat dafür pro Monat und Mitglied 50 Pfg. an den Osnabrücker Ruderverein abzuführen. Zu den 50 Pfg. im Monat kommt noch der Beitrag für den Reichsbund für Leibesübungen und für den Schülerruderverein hinzu. Die hierdurch entstehenden hohen Mitgliedsbeiträge gestatten bedürftigen Schülern nicht den Beitritt zum Schülerruderverein und bewirken andererseits, daß sehr viele Schüler dem Verein nur in den eigentlichen Rudermonaten angehören. Besonders aus diesem letzteren Grunde ist die Vermögenslage des Vereins sehr ungünstig. Das ist bedauerlich, da er in Bezug auf den Ruderbetrieb der aktivste der drei hiesigen Schülerrudervereine ist (hohe Zahl von Übungsfahrten, erste Siege im sämtlichen gefahrenen Regatten, Besuch auswärtiger Regatten usw.) Leider besitzt der Ruderverein *nur zwei Boote, während die beiden anderen Schülerrudervereine mehr besitzen. – Die oben bezeichnete Regelung mit dem Osnabrücker Ruderverein bleibt nur dann bestehen, wenn unsere *Schüler dem Reichsbund gegenüber als jugendliche Mitglieder angegeben werden. Nur dann können sie auch nach der Auslegung des Osnabrücker Rudervereins an öffentlichen Regatten teilnehmen. In *jedem Falle aber, wo der Schülerruderverein in eine Arbeitsgemeinschaft der Schule umgewandelt wird, beansprucht der Osnabrücker Ruderverein eine jährliche Pauschalsumme (bis zu 500,– RM).

gez. Gerd Siegel, Oberschullehrer.

Osnabrück, den 10. Februar 1938.

Abschrift!

Der Oberpräsident Hannover, den 23. September 1938.
der Provinz Hannover, Brandstr. 23
Abteilung für das höhere Schulwesen.

O. P. Nr. 3185 II/7.

Der Reichs- und Preußische Minister Berlin W 8, den 12. September 1938
für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung

K II b 8201/1.9.1938 (11), K I a,
E III a, E III b (b)

Betrifft Rudern als Bestandteil der Leibeserziehung an den höheren Schulen.

—-

Mit Rücksicht auf den hohen körper- und charakterbildenden Wert des Ruderns ersuche ich, das Rudern überall da, wo die äußeren Voraussetzungen dafür gegeben sind, als Bestandteil des ordnungsmäßigen Turnunterrichts durchzuführen. Hierzu bestimme ich folgendes:

  1. Es ist anzustreben, daß jeder Schüler während seiner Schulzeit einen Sommer lang (1. und 2. Schulvierteljahr) an den Ruderübungen pflichtmäßig teilnimmt. Dies geschieht zweckmäßig in Form des Klassenunterrichts. Die betr. Klasse wird vom Schuleiter im Einvernehmen mit dem Sportlehrer der Schule bestimmt (von der 5. Klasse aufwärts). Für das Rudern sind in der Regel 2 bis 3 Stunden von den 5 Turnstunden wöchentlich zu verwenden. Gegen gelegentliche Übungen im Kastenrudern in dem sommerlichen Rudern der Klasse vorausgehen dritten oder vierten Schulvierteljahr habe ich keine Bedenken. Auch diese Stunden sind auf den ordnungsgemäßen Turnunterricht anzurechnen. Die Durchführung des Ruderns enthebt den Turnlehrer aber nicht der Pflicht, die für den betr. Jahrgang geforderten Leistungsprüfungen in den anderen Übungsarten durchzuführen.
  2. Diejenigen Schüler, die im Ruderunterricht der Klasse eine besondere Neigung und Befähigung nachgewiesen haben, sind zwecks weiterer Förderung in Rudergemeinschaften (sportliche Übungsgemeinschaften der Schule) ohne Rücksicht auf die Klassenzugehörigkeit zusammenzufassen. An der Schule, an der die Voraussetzungen für ein Rudern im Klassenverband nicht gegeben sind, dienen die Rudergemeinschaften dem Zweck, allen ruderisch begabten Schülern die Ausübung des Ruderns zu ermöglichen.
  3. Die Ausbildungsarbeit der Rudergemeinschaft ist gegebenenfalls Bestandteil des ordnungsgemäßen Turnunterrichts, und zwar werden den Angehörigen der Rudergemeinschaft für die Dauer ihrer Zugehörigkeit in jedem Sommer zwei Stunden wöchentlich auf die Turnstundenzahl angerechnet. Jedoch sind auch diese Schüler verpflichtet, an den Leistungsprüfungen in den anderen Übungen teilzunehmen.
  4. Der Ruderunterricht in der Klasse bezw. in der Rudergemeinschaft ist von einer Lehrkraft mit Turnlehrerbefähigung durchzuführen. Dem betreffenden Turnlehrer wir die ruderische Ausbildungsarbeit auf seine Pflichtstundenanzahl angerechnet.
  5. Wie in dem übrigen Turnunterricht sind auch für das Rundern Leistungsprüfungen erforderlich, die einmal im Jahre durchzuführen sind. Die Durchführung erfolgt zweckmäßig in Form von Ruderleistungswettkämpfen mehrerer Schulen gegeneinander.

Ich bin bereit, zur Förderung des Ruderns auch in den kommenden Jahren, sofern mir entsprechende Fonds zur Verfügung stehen, Mittel bereitzustellen. Anträgen auf Bewilligung von Mitteln sehe ich künftig zum 15. Februar jeden Jahres entgegen.

In Vertretung
des Staatssekretärs
gez. Kunisch.

 

An die Herren Oberpräsidenten- Abteilung für das höhere Schulwesen pp.

Abschrift zur Kenntnisnahme und Beachtung. Ich ersuche bis zum 1. November 1938 um Bericht, ob an der dortigen Anstalt ein Rudern im Klassenverband möglich ist. Anträge auf Bewilligung von Mitteln für das turnerische Rudern sind mir bis zum 1. Februar jeden Jahres einzureichen.

Im Auftrage:
gez. Pusch

die Leiter und Leiterinnen
der höheren Lehranstalten des Amtsbereichs

(Städt. d. d. Patronate).

Eing.: 29. Sep. 1938
Nr. 1409/38

Abschriftlich
Herrn Feldmann als Fachlehrer
zur Kenntnis u. Äußerung. Ich bitte
um Bericht bis zum 25.10.1939.
Osnabrück, den 15.9.1938

Der Oberstudiendirektor.

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