Schulvorstand
An den schulischen Entscheidungsprozessen sind im Schulvorstand Vertreter aller Gruppen beteiligt. Der Schulvorstand ist ein wichtiges beratendes Gremium für die Schulleitung und er hat viele Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule. Die Zuständigkeiten des Schulvorstands sind in § 38a NSchG konkretisiert.
Gemeinsam mit der Schulleiterin gestalten die gewählten Vertreter die Qualitätsentwicklung der Schule mit.
Gewählte Vertreter im Schulvorstand, Stand Februar 2024: