Familien, die 3 schulpflichtige Kinder haben, können dies im Anmeldeportal angeben. Damit reduziert sich die Ausleihgebühr um 20 %. Das Online-System errechnet automatisch unter Berücksichtigung Ihrer Angaben Ihre persönliche Ausleihgebühr, welche Sie der Buchungsbestätigung entnehmen können. Nachweise, wie z.B. Schulbescheinigungen, Schülerausweise etc., müssen rechtzeitig in der Schule eingereicht oder als Anhang einer Mail an lernmittel@emaos.de versandt werden.
Familien, die leistungsberechtigt sind, erhalten eine Befreiung von der Ausleihgebühr. Dies gilt für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, von Sozialhilfe nach SGB XII oder nach §2 AsylbLG. bzw. Bezieher von Kindergeldzuschlägen nach dem BKGG oder in Ausnahmefällen von Wohngeld (WoGG). Wohngeldbezieher können nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des § 19 Abs. 1 und 2 SGB II vermieden oder beseitigt wird (siehe § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG) in diesem Schuljahr eine Befreiung erhalten. Auch dies muss bei Ihrer Online-Bestellung angeben werden und wird auf Ihrer Buchungsbestätigung entsprechend berücksichtigt.
Nachweise, wie z.B. die Vorlage des Leistungsbescheides oder eine Bescheinigung des Leistungsträgers, müssen rechtzeitig in der Schule eingereicht oder als Anhang einer Mail an lernmittel@emaos.de versandt werden.